Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV):
Die Ausbildung umfasst mindestens 4200 Stunden, fünf Jahre berufsbegleitend.
Die Ausbildung im tiefenpsychologisch fundierten Verfahren kann auch in drei Jahren Vollzeit absolviert werden.
Abschluss mit staatlicher Prüfung; Approbation nach PsychThG – Zulassung nach dem Sozialrecht (SGB V).
Ausbildungsgang
Analytisch begründete Verfahren
(tiefenpsychologisch fundiert und Psychoanalyse)
Tiefenpsychologisch
fundiertes Verfahren
Praktische Tätigkeit:
Insgesamt mindestens
1800 Stunden
Mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik und mindestens 600 Stunden in einer psychosomatischen Klinik oder in einer psychotherapeutischen Praxis
Mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik und mindestens 600 Stunden in einer psychosomatischen Klinik oder in einer psychotherapeutischen Praxis
Mindestens 1000 Behandlungsstunden bei mindestens 10 Patienten;
davon 5 Behandlungen in
TF und 5 Behandlungen in PA;
250 Stunden Supervision,
davon mindestens 120 Std.
Einzelsupervision