Ausbildung zum / zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
Die Ausbildung umfasst mindestens 4200 Stunden, fünf Jahre berufsbegleitend.
Abschluss mit staatlicher Prüfung; Approbation nach PsychThG – Zulassung nach dem Sozialrecht (SGB V).
Ausbildungsgang
Analytisch begründetes Verfahren
(tiefenpsychologisch fundiert und Psychoanalyse)
Tiefenpsychologisch
fundiertes Verfahren
Praktische Tätigkeit:
Insgesamt mindestens
1800 Stunden
Mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik und
mindestens 600 Stunden in einer psychosomatischen Klinik oder in einer psychotherapeutischen Praxis
Mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik und
mindestens 600 Stunden in einer psychosomatischen Klinik oder in einer psychotherapeutischen Praxis